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16.03.2009
Der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung setzt unter anderem voraus, dass die Rechnung bestimmte Angaben enthält. Zu diesen Pflichtangaben gehört auch das Datum der Lieferung oder Leistung. Zweifelhaft war bisher, ob dieses Datum auch dann Voraussetzung...weiter
20.08.2018
Unternehmer können die Vorsteuer aus bezogenen Leistungen nur abziehen, wenn ihnen eine ordnungsgemäße Eingangsrechnung vorliegt. Das Umsatzsteuergesetz fordert hierfür beispielsweise, dass eine Rechnung den vollständigen Namen und die vollständige...weiter
17.02.2016
Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die unter anderem die Steuernummer und die Anschrift des leistenden Unternehmers sowie die Anschrift des Leistungsempfängers enthält. Fehlt eine dieser Angaben oder ist sie nicht...weiter
25.05.2011
Ein Unternehmer gab in Rechnungen zwar keinen Lieferzeitpunkt und keine fortlaufende Rechnungsnummern an, machte aber alle sonstigen gesetzlich vorgeschrieben Angaben. Die Rechnungsempfängerin verwendete die Rechnungen zum Vorsteuerabzug, obwohl die...weiter