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15.12.2009
Unterhalt an Personen im Ausland wird in bestimmten Fällen nur in begrenzter Höhe berücksichtigt, weil in anderen Staaten die Lebenshaltungskosten oft geringer sind als in Deutschland. Es gelten daher gegenüber reinen Inlandsfällen zum Teil geringere...weiter
10.10.2011
Unterhalt an Personen im Ausland wird in bestimmten Fällen nur in begrenzter Höhe berücksichtigt, weil in anderen Staaten die Lebenshaltungskosten oft geringer sind als in Deutschland. Es gelten daher gegenüber reinen Inlandsfällen zum Teil geringere...weiter