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14.08.2008
Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Auftrage bestimmter Einrichtungen sind bis zur Höhe von 2.100 € steuerfrei. Die Steuerbefreiung können Helfer der Mahlzeitendienste nach Auffassung der...weiter
11.09.2008
Die Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt für folgende Bereiche:nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. Ä. nebenberufliche künstlerische...weiter
30.04.2019
Im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flüchtlingssituation stellen sich insbesondere Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden.Bereits im Februar 2016 hatte das...weiter