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13.01.2016
Hat ein volljähriges Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, können dessen Eltern nur dann noch Kindergeld und Kinderfreibeträge fortbeziehen, wenn es keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden...weiter
16.04.2016
Volljährige Kinder können nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums in der Regel nur noch dann kindergeldrechtlich bei den Eltern berücksichtigt werden, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20...weiter