Datenbank
06.05.2014
Arbeitnehmer dürfen für ihre Fahrten zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abziehen. Allerdings wird hierbei einzig die kürzeste Straßenverbindung als anzusetzende Entfernung...weiter