Datenbank
06.08.2017
Arbeitnehmer können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung nur als Werbungskosten abziehen, wenn sie in ihrer Hauptwohnung einen eigenen (Erst-)Hausstand unterhalten. Sind sie lediglich in einen fremden Haushalt (z.B. der Eltern) eingegliedert,...weiter