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06.05.2018
Um Steuertricks mit sogenannten Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Gesetzgeber eine spezielle Missbrauchsvermeidungsnorm - § 36a Einkommensteuergesetz (EStG) - geschaffen.Hinweis: Ausländische Besitzer deutscher Aktien müssen auf ihre Dividenden...weiter