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27.08.2012
Ein Spielwarenhändler führte in gemieteten Räumen Umbauten durch, als deren Folge er zur Ablösung einer Stellplatzverpflichtung 49.950 DM an die Stadt zu zahlen hatte. Die Zahlung setzte er im Jahr 01 als Betriebsausgabe ab. Bei einer Außenprüfung...weiter