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13.01.2016
Hat ein volljähriges Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, können dessen Eltern nur dann noch Kindergeld und Kinderfreibeträge fortbeziehen, wenn es keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden...weiter
25.06.2020
Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder nur noch dann einen Kindergeldanspruch auslösen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sogenannte...weiter
24.09.2020
Hat ein volljähriges Kind seine erstmalige Berufsausbildung oder sein Erststudium abgeschlossen und absolviert es anschließend eine weitere Ausbildung, können Eltern während dieser „aufgesattelten“ Ausbildung nur dann noch Kindergeld und...weiter
19.08.2018
Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder dann einen Kindergeldanspruch begründen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sog....weiter
24.01.2018
Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder nur noch dann einen Kindergeldanspruch auslösen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sogenannte...weiter
16.04.2016
Volljährige Kinder können nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums in der Regel nur noch dann kindergeldrechtlich bei den Eltern berücksichtigt werden, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20...weiter
07.10.2015
Seit 2012 werden volljährige Kinder nach dem Abschluss ihrer erstmaligen Berufsausbildung oder ihres Erststudiums nur noch dann steuerlich bei den Eltern berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen....weiter
08.09.2019
Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums können volljährige Kinder nur dann einen Kindergeldanspruch begründen, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehen (sog....weiter