Datenbank
28.09.2012
Ein Notebook, dessen Anschaffungskosten 410 € (ohne Mehrwertsteuer) übersteigen, kann bei einem Arbeitnehmer nur in Höhe der jährlichen Abschreibung (AfA) als Werbungkosten abgesetzt werden. Eine sofortige Abschreibung ist nicht zulässig. Die in den...weiter