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14.11.2008
Zuwendungen an politische Parteien und Wählervereinigungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) werden in Höhe von 50 v.H. ihres Betrages von der Einkommensteuerschuld abgezogen (nicht vom Einkommen!), höchstens um 825 € bzw. 1.650 € bei...weiter
10.03.2020
Spenden und Mitgliedsbeiträge dürfen vom Steuerzahler mit bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Damit die milde Gabe vom Finanzamt anerkannt wird, muss sie der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,...weiter
31.07.2017
Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen bis 1.650 € pro Jahr (bei Zusammenveranlagung: bis 3.300 €) können zur Hälfte direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Die jährliche...weiter