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03.06.2014
Sofern Sie eine Person bis zu Ihrem Tod unentgeltlich gepflegt haben und dafür mit einer Erbschaft bedacht werden, steht Ihnen ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von bis zu 20.000 € zu. Diese Vergünstigung honoriert das finanzielle bzw. ideelle...weiter
15.09.2017
Personen, die einen Erblasser bis zu seinem Tod unentgeltlich oder gegen ein unzureichendes Entgelt gepflegt haben, können bei der Berechnung der Erbschaftsteuer einen Pflege-Freibetrag bis zu 20.000 € geltend machen, sofern der geerbte Betrag als...weiter
11.03.2020
Die meisten Menschen hängen an ihrem Hab und Gut und scheuen sich vor einer frühzeitigen Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation. Steuerlich kann es aber durchaus sinnvoll sein, sich rechtzeitig mit dem Thema „Schenkungen“ zu...weiter
13.02.2014
Wenn Sie eine Person bis zu ihrem Tode unentgeltlich pflegen und dafür mit einer Erbschaft bedacht werden, steht Ihnen ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von bis zu 20.000 € zu. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil dargelegt,...weiter
10.09.2013
Hat eine Person dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt, kann er bei der Erbschaftsteuer einen Extra-Freibetrag von bis zu 20.000 € bekommen.Ein Rechtsanwalt war mit der 1920 geborenen Erblasserin...weiter