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07.06.2011
Die Aufwendungen wegen Pflegbedürftigkeit können ebenso wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Hierbei ist Voraussetzung, dass sie von dem Pflegebedürftigen endgültig selbst getragen werden. Erhält er Leistungen...weiter
01.08.2020
Hat sich ein Erblasser zu Lebzeiten zur Pflege der Wahlgrabstätte eines Dritten verpflichtet und geht diese Pflicht später auf den Erben über, kann Letzterer die Grabpflegeaufwendungen erbschaftsteuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten geltend...weiter
16.09.2011
Aufwendungen für die krank­heitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim zählen zu den Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten...weiter
06.01.2011
Bisher wurden die Kosten einer Heimunterbringung nur unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Es musste sich um zusätzliche Aufwendungen für Pflegeleistungen handeln oder ein Schwerbehindertenausweis mit den...weiter
18.03.2018
Wer eine pflegebedürftige Person pflegt, kann entweder die tatsächlich entstandenen Pflegekosten oder einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastung in der eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.Hinweis: Der...weiter
05.04.2016
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern Stellung genommen. Es geht davon aus, dass diese als Betreuungs- oder Pflegeleistungen gegenüber hilfsbedürftigen Personen angesehen werden...weiter
16.12.2014
Behinderte Menschen können in ihrer Einkommensteuererklärung einen Behindertenpauschbetrag abziehen, der sich je nach Grad der Behinderung auf 310 € bis 3.700 € beläuft.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) werden durch den...weiter
08.08.2014
Pflegen Sie eine hilflose Person, können Sie entweder die tatsächlichen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen oder pauschal einen Pflegepauschbetrag von 924 € pro Jahr geltend machen. Für den Pauschbetrag gelten die Voraussetzungen,...weiter
06.07.2020
Im Alter benötigen viele Menschen Unterstützung. Einige können zwar noch ohne Hilfe in ihrer eigenen Wohnung leben, benötigen allerdings etwas Unterstützung bei den Dingen des Alltags wie zum Beispiel beim Einkaufen. Manchmal kann hier ein...weiter
05.03.2020
Wer eine (nicht nur vorübergehend) hilflose Person pflegt, kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen, sofern er keine Einnahmen für die Pflege erhält. Eine weitere...weiter
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