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15.11.2018
Anders als laufende Gewinne können Betriebsaufgabegewinne mit einem ermäßigten Steuersatz nach der sogenannten Fünftelungsregelung versteuert werden. Ist der Betriebsinhaber mindestens 55 Jahre alt bzw. dauernd berufsunfähig, kann der Aufgabegewinn...weiter