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25.11.2018
Reicht ein Mieter die Aufwendungen für Baumaßnahmen an den Vermieter weiter, liegt kein Leistungsaustausch vor. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Baurechnungen, wenn die gemieteten Räume für steuerfreie Umsätze genutzt...weiter