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14.08.2009
Schadensersatzrenten sind nur einkommensteuerpflichtig, wenn sie als Ersatz für Einkünfte (z.B. Verdienstausfall) geleistet werden. Dienen sie im Bereich der privaten Vermögenssphäre zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, die aufgrund einer Verletzung...weiter