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19.12.2018
Für Schaustellerumsätze sieht das Umsatzsteuergesetz einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % vor. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Freizeitparks diese Steuerbegünstigung nicht für ihre Eintrittsgelder nutzen - diese...weiter