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10.04.2018
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die ein Arbeitnehmer (neben seinem Grundlohn) für tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zulagenzeiten erhält, können vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt werden, soweit sie bestimmte...weiter