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17.05.2017
Bei Umsätzen mit Schrott ist in vielen Fällen ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft zu beachten. Dann muss nicht der Schrottlieferant die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, sondern sein Abnehmer.Beispiel: Ein metallverarbeitender Betrieb liefert...weiter