Datenbank
22.11.2014
Das Kapital einer Gesellschaft besteht zum einen aus „von Außen“ gebildetem Kapital, das durch Zuführung der Gesellschafter gebildet wurde, beispielsweise bei ihrer Gründung (Nennkapital) oder bei Kapitalerhöhungen bzw. Aufgeldern (Kapitalrücklage)....weiter