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09.08.2019
Privathaushalte können ihre in Anspruch genommenen haushaltsnahen Dienstleistungen grundsätzlich über zwei Höchstbeträge geltend machen:Minijobs: Werden die Dienstleistungen von einem Minijobber ausgeführt (z.B. von einer Putzhilfe, die im...weiter
21.07.2018
Um sich vor Einbrüchen zu schützen, rüsten viele Bürger nach und lassen sich nachträglich Alarmanlagen, Spezialfenster, Bewegungsmelder oder Sicherheitsschlösser in die eigenen vier Wände einbauen. Was sie dazu wissen sollten: Die hierbei anfallenden...weiter
09.03.2019
Trittbrettfahrer gelten gemeinhin nicht als beliebte Zeitgenossen, denn sie hängen sich schließlich ohne eigenes Zutun an fremde Unternehmungen an, um aus ihnen Kapital zu schlagen. Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt ist dieses Vorgehen...weiter
05.04.2015
Wenn Sie Handwerker in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, können Sie die Lohnkosten zu 20 %, maximal 1.200 € pro Jahr, von Ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen. Die Finanzämter gewähren den Steuerbonus derzeit jedoch nicht für gutachterliche...weiter
28.03.2014
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Anwendungsgrundsätze zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen überarbeitet. Private Haushalte sollten insbesondere folgende Neuregelungen kennen:Wohnflächenerweiterung:...weiter
20.09.2016
Alarmanlagen, Überwachungskameras und einbruchhemmende Fenster - viele deutsche Haushalte rüsten auf und lassen die eigenen vier Wände nachträglich gegen Einbrüche sichern. Nach Berichten der Tageszeitung „Die Welt“ stieg die Zahl der...weiter
05.10.2020
Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitskosten) wird nach dem Einkommensteuergesetz direkt von der berechneten tariflichen Einkommensteuer des Steuerzahlers abgezogen....weiter
31.08.2018
Handwerkerleistungen im Privathaushalt können mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Bereits 2014 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass private Auftraggeber auch...weiter
29.10.2017
Wer Handwerker in seinem Privathaushalt beschäftigt, kann die anfallenden Lohnkosten mit 20 %, höchstens 1.200 € pro Jahr, von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen. Ob dieser Steuerbonus auch für öffentliche Erschließungsbeiträge für den...weiter
01.02.2017
In den letzten Jahren hat der Bundesfinanzhof den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in vielen Teilbereichen erweitert. In Reaktion auf die begünstigende Rechtsprechung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) sein...weiter
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