Datenbank
06.10.2010
Für Handwerkerleistungen, die in einem Haushalt erbracht werden, kann eine Steuerermäßigung bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.200 € beansprucht werden. Dies gilt auch für zusammen veranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen. Die...weiter