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11.06.2013
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann ein Teil der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Dabei ist die Abgrenzung, was noch zu den...weiter