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09.05.2015
Vom Wortstamm her ist die Verbindung zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Haustieren unübersehbar. Aus steuerlicher Sicht ist die Frage, ob Tierbetreuung im Haushalt des Halters zu den begünstigten Leistungen gehört, schon strittiger. Das...weiter
24.01.2016
Privathaushalte können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % der Arbeitslöhne, maximal 4.000 € pro Jahr, von ihrer tariflichen Einkommensteuer abziehen. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gilt dieser Steuerbonus auch...weiter