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10.01.2012
Arbeitnehmer können die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen. Für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, können für jeden Entfernungskilometer pauschal 0,30 € angesetzt...weiter
20.03.2016
Verursacht ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die ihm entstandenen Kosten als Werbungskosten absetzen, sofern der Arbeitgeber sie ihm nicht...weiter
06.05.2014
Arbeitnehmer dürfen für ihre Fahrten zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abziehen. Allerdings wird hierbei einzig die kürzeste Straßenverbindung als anzusetzende Entfernung...weiter