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10.12.2013
Im Kraftfahrzeugsteuergesetz werden bestimmte Fahrzeuge von der Kfz-Steuer ausgenommen. Hierzu gehören u.a. auch Zugmaschinen in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.Eine Landwirtin wollte erreichen, dass ihr „Mercedes Unimog 427/10“ auch...weiter