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06.05.2016
Lebt ein Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern, sondern in einem eigenen, ist derjenige Elternteil zum Bezug von Kindergeld berechtigt, der dem Kind eine Unterhaltsrente zahlt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass diese...weiter
08.10.2018
Wenn Sie einen nahen Angehörigen finanziell unterstützen, können Sie Ihre Unterhaltszahlungen mit maximal 9.000 € pro Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastungen abziehen (zzgl. bestimmter übernommener Kranken- und...weiter
31.12.2015
Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 8.472 € pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des...weiter
02.12.2020
Wenn der Nachwuchs studiert oder eine Ausbildung absolviert, leisten die Eltern häufig finanzielle Unterstützung, indem sie beispielsweise die Kosten für Lernmaterialien, WG-Zimmer und Verpflegung übernehmen. Haben sie für ihr Kind keinen Anspruch...weiter
11.12.2018
Wenn Kinder ihre Eltern finanziell unterstützen, können sie ihre Unterhaltszahlungen mit maximal 9.000 € pro Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastungen von ihrem Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen (zuzüglich übernommener Basiskranken- und...weiter
03.02.2018
Wenn der Nachwuchs studiert oder eine Ausbildung absolviert, werden die Eltern häufig zur Kasse gebeten und übernehmen beispielsweise die Kosten für Lernmaterialien, WG-Zimmer und Verpflegung. Der Fiskus würdigt diesen Einsatz, indem er den Eltern...weiter
25.10.2016
Viele Menschen unterstützen ihre Kinder finanziell während der Studien- oder Ausbildungszeit oder ihre Eltern, wenn deren Rente nicht zum Leben ausreicht. Der Staat bietet den Unterstützern für diese außergewöhnliche Belastung eine steuerliche...weiter
09.03.2015
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner können mit bis zu 13.805 € pro Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der unterhaltene Expartner diesem Abzug zustimmt.Hinweis: Die...weiter