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11.06.2017
Ist in einem früheren Jahr ein Gewerbeverlust entstanden, so kann dieser in späteren Jahren mit positiven gewerblichen Einkünften verrechnet werden. Voraussetzung ist sowohl, dass der spätere mit dem früheren, verlustreichen Betrieb identisch ist...weiter
22.01.2018
Bei Umwandlungen ist generell darauf zu achten, was mit den Verlustvorträgen des übertragenden Rechtsträgers geschieht. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der übernehmende Rechtsträger die Verlustvorträge nicht fortführen kann. Es gibt...weiter
25.04.2020
Der für die Gewerbesteuer maßgebliche Gewerbeertrag eines Betriebs darf nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann um Verluste aus früheren Jahren gekürzt werden, wenn eine sogenannte Unternehmensidentität besteht. Das heißt: Der...weiter
16.07.2012
Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Jahr 2008 entschieden, dass Verluste bei Personengesellschaften, die auf einen veräußerten Teilbetrieb entfallen, nicht mehr zur Verrechnung mit zukünftigen Gewerbeerträgen des verbleibenden Betriebs zur Verfügung...weiter
10.01.2013
Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag ist wie der bei der Einkommensteuer an die Person des Unternehmers gebunden. Zusätzlich setzt er voraus, dass der Verlust bei dem gleichen Unternehmen entstanden ist, bei dem der Verlustvortrag in einem späteren...weiter
07.03.2017
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste erleiden, können Sie diese - wie bei der Einkommen- so auch bei der Gewerbesteuer - mit Ihren unternehmerischen Gewinnen in zukünftigen Jahren verrechnen. Voraussetzung ist einerseits die sogenannte...weiter