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07.03.2017
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Verluste erleiden, können Sie diese - wie bei der Einkommen- so auch bei der Gewerbesteuer - mit Ihren unternehmerischen Gewinnen in zukünftigen Jahren verrechnen. Voraussetzung ist einerseits die sogenannte...weiter
11.06.2017
Ist in einem früheren Jahr ein Gewerbeverlust entstanden, so kann dieser in späteren Jahren mit positiven gewerblichen Einkünften verrechnet werden. Voraussetzung ist sowohl, dass der spätere mit dem früheren, verlustreichen Betrieb identisch ist...weiter
15.10.2008
Bei der Gewerbesteuer ist eine Verlustverrechnung mit späteren Erträgen nur möglich, wenn die Unternehmens- und Unternehmeridentität fortbesteht. Diese Voraussetzungen müssen auch bei einem Teilbetrieb erfüllt sein, hat der Bundesfinanzhof...weiter
10.01.2013
Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag ist wie der bei der Einkommensteuer an die Person des Unternehmers gebunden. Zusätzlich setzt er voraus, dass der Verlust bei dem gleichen Unternehmen entstanden ist, bei dem der Verlustvortrag in einem späteren...weiter
22.01.2018
Bei Umwandlungen ist generell darauf zu achten, was mit den Verlustvorträgen des übertragenden Rechtsträgers geschieht. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der übernehmende Rechtsträger die Verlustvorträge nicht fortführen kann. Es gibt...weiter