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15.07.2010
Legt ein Steuerzahler gegen einen Steuerbescheid Einspruch ein, hat das Finanzamt den Bescheid in vollem Umfang zu überprüfen. Es kann den Steuerbescheid auch zum Nachteil des Steuerzahlers ändern (verbösern), wenn er einen Fehler zu dessen Gunsten...weiter
12.06.2018
Wer sich mit einem Einspruch gegen seinen Steuerbescheid wehrt, ist statistisch gesehen in zwei von drei Fällen erfolgreich. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Bundesfinanzministeriums hervor.Um mit einem Einspruch aber überhaupt Erfolg...weiter