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22.12.2010
Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können rückwirkend ab 2007 bis zu 1.250 € als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Finanzverwaltung weist zur verfahrensrechtlichen...weiter