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17.10.2011
Soweit Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber verbilligte Aktien erwerben, ist die Verbilligung als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Zweifelhaft war, wann der Zufluss zu versteuern ist, wenn die Aktien Verfügungsbeschränkungen unterliegen, der...weiter