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16.05.2014
Stehen mehrere Wohnungen im desolaten, unbewohnbaren Zustand in Ihrem Mehrfamilienhaus seit Jahren leer, wird vom Wegfall Ihrer Vermietungsabsicht ausgegangen. Das gilt erst recht, wenn Sie oder die Hausverwaltung Bemühungen unterlassen haben,...weiter
30.10.2013
Die während Zeiten des Leerstands angelaufenen Kosten für eine Mietwohnung können als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Steuerzahler seinen ursprünglich gefassten...weiter
15.01.2010
Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Eigentümer sich endgültig entschlossen hat, durch die Vermietung Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder...weiter
16.03.2009
Bei einer leer stehenden Wohnung können Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Dabei ist Voraussetzung, dass der Vermieter endgültig den Entschluss zur Einkünfteerzielung...weiter
03.01.2014
Für die Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung muss der Vermieter nachweisen können, dass er tatsächlich die Absicht hatte, Vermietungseinkünfte zu erzielen. Hierzu muss er z.B. ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen...weiter
14.05.2016
Wenn ein unbebautes Grundstück über Jahre hinweg brachliegt und der Eigentümer darauf erst in der Zukunft ein Vermietungsobjekt errichten will, ist er in der Regel an einem Abzug der laufenden Grundstücksaufwendungen als vorweggenommene...weiter
21.12.2014
Normalerweise können Sie als Unternehmer die Vorsteuer aus ihren Eingangsleistungen abziehen. Über den Vorsteuerabzug muss bereits beim Leistungsbezug entschieden werden (Grundsatz des Sofortabzugs). Dabei kommt es auf Ihre Absicht an, die Leistung...weiter
09.04.2013
Eine Einkunftserzielungsabsicht bezüglich einer Vermietung einer leerstehenden Wohnung kann auch dann anerkannt werden, wenn sich der Steuerpflichtige alternativ um deren Vermietung oder Verkauf bemüht. Er muss dabei aber immer auch ernsthafte und...weiter
06.02.2013
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter die Kosten einer längere Zeit leerstehenden Wohnung als Werbungskosten abziehen kann, hat der Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Daraus ergibt sich unter anderem:War...weiter
01.08.2014
Erben Sie vermietete Immobilien, erlaubt Ihnen der Gesetzgeber, diese mit einem begünstigten Erbschaftsteuersatz zu versteuern. Dann wird der Wert derselben für steuerliche Zwecke um 10 % reduziert. Jeder Immobilienbesitzer weiß aber auch, dass...weiter
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