Datenbank
14.08.2008
Ein Vermieter kann von dem Mieter Schadensersatz wegen übermäßigen Rauchens nur dann verlangen, wenn sich die Schäden nicht im Rahmen der üblichen Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen von Decken und Wänden, Lackieren) beseitigen lassen....weiter