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13.06.2017
Wenn Sie ein unbebautes Grundstück erwerben und anschließend bebauen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt nicht nur den bloßen Bodenwert mit Grunderwerbsteuer belastet (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises),...weiter
28.07.2018
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Überlassung von Sportanlagen umsatzsteuerpflichtig ist.Im vorliegenden Fall ging es um eine GbR, die ein Fitness- und Freizeitcenter betrieb und verschiedene...weiter
13.02.2018
Wenn unbebaute Grundstücke verkauft werden, berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %) regelmäßig nur auf den reinen Bodenwert. Teurer wird es, wenn der Fiskus zu dem Ergebnis gelangt, dass...weiter