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07.01.2013
Der ehrenamtlich tätige Vormund eines Minderjährigen und der Betreuer eines Volljährigen haben Anspruch auf Aufwendungsersatz. Dieser kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1835a BGB) auch als Pauschale gezahlt werden, um dem Betreuer Nachweise zu...weiter
11.03.2015
Nebenberuflich tätige Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher können seit 2013 bis zu 2.400 € ihrer Einnahmen pro Jahr steuerfrei beziehen, für das übrige ehrenamtliche „Personal“ von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Vereinsvorstände,...weiter
09.12.2014
Wenn Sie sich nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Künstler oder Pflegekraft engagieren, steht Ihnen für die erhaltenen Vergütungen ein Freibetrag von 2.400 € pro Jahr zu.In einer neuen Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt...weiter
23.11.2011
Zur selbständigen Tätigkeit gehören auch Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit. Dies sind vor allem Vermögensverwaltung, Testamentsvollstreckung und Aufsichtsratstätigkeit. Ferner gehören dazu unter anderem Hausverwalter, Nachlassverwalter,...weiter
02.12.2010
Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen. Es handelt sich allerdings überwiegend um Detailfragen, die oft nur klarstellender Art sind oder Formalien betreffen. Die einzelnen Regelungen treten im Wesentlichen ab 2011 in Kraft, gelten teilweise aber...weiter