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15.03.2011
Freiberufliche Künstler, z.B. Musiker, ermitteln ihren Gewinn meist nach der Einnahmen-Überschussrechnung. Bei dieser sind bereits erhaltene Vorauszahlungen für künftige Leistungen als Betriebseinnahmen anzusetzen. Erhaltene Darlehen sind dagegen...weiter
23.07.2010
Ein Bauunternehmer errichtete ein Einfamilienhaus, bei dem Baumängel auftraten. Nachdem die Mängel trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht beseitigt wurden, verklagte der Eigentümer den Bauunternehmer auf Schadensersatz. Für die Beseitigung der...weiter
25.12.2015
Mehrarbeit, Wochenendarbeit und das Arbeiten an Feiertagen ist nicht jedermanns Sache. Üblicherweise zahlen Arbeitgeber daher zusätzlich zum Arbeitslohn eine Zulage, die (in der Höhe begrenzt) steuerfrei ist. Jedoch kann die Steuerbefreiung auch...weiter
23.02.2012
Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder für Nachtarbeit sind nur steuerbefreit, wenn sie neben dem Grundlohn für die zu den begünstigten Zeiten geleistete Arbeit gezahlt worden sind. Dies setzt Einzelaufstellungen voraus. Es muss...weiter
19.08.2015
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhalten, können Sie diese häufig steuerfrei beziehen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist aber, dassdie Zuschläge neben dem Grundlohn undfür tatsächlich...weiter
21.09.2018
Zur periodengerechten Gewinnabgrenzung müssen bilanzierende Unternehmen sogenannte Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden. Fallen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag an, die erst nach diesem Stichtag als gewinnmindernder Aufwand zu erfassen sind, ist...weiter
14.08.2018
Im Ausland ansässige Personen, die in Deutschland über keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verfügen, hierzulande aber steuerbare Einkünfte erzielen, können auf Antrag der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht unterfallen. Diese...weiter
20.05.2017
Wenn Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhalten, können diese häufig lohnsteuerfrei belassen werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn fließen.Hinweis: Die...weiter