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06.12.2017
Zahlen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber ein Nutzungsentgelt dafür, dass sie ihren Dienstwagen privat nutzen dürfen, können sie diese Zuzahlungen von ihrem geldwerten Nutzungsvorteil abziehen. Dies gilt sowohl bei der 1-%-Methode als auch bei der...weiter