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16.02.2009
Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Wasserlieferungen. Dies gilt auch, wenn die Leistung nicht an den späteren Wasserbezieher,...weiter
24.08.2017
Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Lieferung von Wasser lediglich mit 7 % zu versteuern. Davon ausgenommen ist Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr...weiter