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15.06.2018
Bereits 2008 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt umsatzsteuerrechtlich eine „Lieferung von Wasser” ist, so dass das...weiter
16.02.2009
Das Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Wasserlieferungen. Dies gilt auch, wenn die Leistung nicht an den späteren Wasserbezieher,...weiter