Datenbank
09.09.2018
Wenn Arbeitsparteien ein sogenanntes Zeitwertkonto einrichten, kann der Arbeitnehmer darauf Teile seines fälligen Arbeitslohns „ansparen“, um diesen dann in einer späteren Freistellungsphase - beispielsweise dem vorgezogenen Ruhestand - ausgezahlt zu...weiter