Datenbank
13.06.2008
Geldanlagen, Wertpapiere und andere Kapitalanlagen, z.B. Darlehen, sind bei einem Freiberufler in der Regel kein Betriebsvermögen. Verluste aus derartigen Anlagen sind daher steuerlich nicht bei den freiberuflichen Einkünften zu berücksichtigen. Nur...weiter