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31.07.2017
Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen bis 1.650 € pro Jahr (bei Zusammenveranlagung: bis 3.300 €) können zur Hälfte direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Die jährliche...weiter