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05.11.2019
Wird ein Mietobjekt fremdfinanziert, können Vermieter die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Wird das Darlehen später durch ein neues Darlehen abgelöst, können auch die...weiter
23.05.2020
Wenn private Vermieter ein Mietobjekt fremdfinanzieren, können sie die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Lösen sie ein Vermietungsdarlehen später durch ein neues Darlehen ab,...weiter