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15.05.2008
Die EU-Quellensteuer wird in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet, wenn der Einbehalt der Steuer durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird. Hierfür wird kein Muster vorgeschrieben. Die Bescheinigung muss jedoch die folgenden Angaben...weiter
15.05.2008
Banken und andere Kreditinstitute, die Zinsen an natürliche Personen zahlen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder bestimmten Drittstaaten ansässig sind als die Bank, sind verpflichtet, diese an ein zentrales Amt (in Deutschland:...weiter