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15.10.2009
Ein Klinikdirektor zahlte einer Angestellten freiwillig Geldbeträge (im Jahr 2002: 650 €; im Jahr 2003: 1.250 € und im Jahr 2004: 1.100 €), weil sie ihn bei Vortragsveranstaltungen organisatorisch unterstützte. Die Angestellte behandelte die...weiter
20.05.2017
Wenn Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Lohnzuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhalten, können diese häufig lohnsteuerfrei belassen werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn fließen.Hinweis: Die...weiter