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01.07.2013
Aufwendungen eines Angestellten, die beruflich veranlasst sind, sind im Regelfall als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Ob der Betreffende eine Bildungsveranstaltung aus beruflichen oder nur aus privaten Gründen besucht hat, kann schwierig...weiter
09.02.2012
Die Kosten des Besuchs der Cebit können nicht deshalb vom Abzug als Werbungskosten ausgeschlossen werden, weil der Arbeitnehmer nicht nachweisen kann, die Teilnahme sei ausschließlich beruflich veranlasst. Ist eine Reise sowohl beruflich wie privat...weiter
11.09.2008
Für ausschließlich beruflich genutzte Computer mit Internetanschluss in einer Rechtsanwaltskanzlei wird nach einem Urteil des Finanzgerichts Koblenz keine Rundfunkgebühr geschuldet. Allein die abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs...weiter
23.01.2014
Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Steuerzahler auch die Kosten für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass man eindeutig feststellen kann, dass das Halten der...weiter
15.01.2010
Aufwendungen, die teils privat, teils beruflich oder betrieblich veranlasst sind, konnten nach bisheriger Rechtsprechung steuerlich insgesamt nicht abgesetzt werden. Eine Aufteilung in privat und beruflich veranlasste Kosten wurde grundsätzlich nicht...weiter
02.05.2020
Wenn Arbeitnehmer außerhalb ihrer Wohnung und ihrer ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden - sich also „auf Dienstreise“ befinden -, stehen ihnen Verpflegungspauschalen zu, die sie als Werbungskosten abziehen oder sich vom Arbeitgeber...weiter
31.05.2017
Bilden sich Arbeitnehmer beruflich fort, können sie die Kosten für eine solche Bildungsmaßnahme häufig als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Fort- oder Weiterbildung konkret beruflich motiviert ist. So prüfen die...weiter
05.11.2013
Umzugskosten können bei einer beruflichen Veranlassung des Umzugs als Werbungskosten geltend gemacht werden. Private Gründe dürfen für den Umzug keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Im Regelfall kann eine berufliche Veranlassung des...weiter
05.09.2013
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Hierzu können auch Aufwendungen für berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen und Maßnahmen gegen typische Berufserkrankungen gehören.Eine als Geigerin tätige...weiter
19.04.2012
Vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers sind kein Arbeitslohn (geldwerter Vorteil), wenn die Kostenübernahme überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Ein derartiger...weiter
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