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16.05.2013
Für den Verkauf von Immobilien hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und gewerblichen Grundstückshandel festgelegt. Wenn der Steuerbürger innerhalb von fünf Jahren mehr als 3 Objekte...weiter