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11.09.2008
Die Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei. Diese Regelung gilt für folgende Bereiche:nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer o. Ä. nebenberufliche künstlerische...weiter
15.01.2016
Versteuert ein Arbeitnehmer die private Nutzung seines Dienstwagens nach der 1-%-Regelung, muss er unabhängig vom Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung einen pauschalen monatlichen Nutzungsvorteil von 1 % des inländischen Kfz-Bruttolistenpreises...weiter
10.07.2012
Für nebenberufliche Tätigkeit im Dienst einer Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung wird ein Freibetrag bis zu 500 € im Jahr gewährt. Dieser Freibetrag soll den ehrenamtlich Tätigen lästige Nachweise über die Höhe ihrer...weiter
07.08.2014
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer für eine gemeinnützige Organisation oder juristische Person des öffentlichen Rechts tätig ist, kann von seinen Einnahmen bis zu 2.400 € jährlich steuerfrei belassen...weiter
09.07.2019
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
28.06.2018
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
15.01.2009
Der sog. Übungsleiterfreibetrag von 2.100 € für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten kann auch bei einer Tätigkeit für eine juristische Person öffentlichen Rechts beansprucht werden, die in einem anderen Staat der EU ansässig ist. Entsprechendes...weiter
15.12.2008
Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zur Höhe von 500 € im Jahr steuerfrei. Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Schreiben die Voraussetzungen für die...weiter
28.11.2019
Wer als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) nebenberuflich tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Ausgaben im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit konnten...weiter
18.05.2017
Eine interessante Vertragsgestaltung hat kürzlich den Bundesfinanzhof (BFH) beschäftigt: Eine angestellte Sekretärin eines Klinikums hatte ein nebenberufliches Gewerbe angemeldet, in dem sie Bürotätigkeiten für die Nebentätigkeit ihres Chefarztes...weiter
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