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06.11.2018
Wer mit der Vermietung von Ferienimmobilien rote Zahlen schreibt, möchte die Verluste in der Regel auch steuerlich anerkannt wissen, damit das Finanzamt eine Verlustverrechnung mit den übrigen steuerpflichtigen Einkünften vornimmt und sich so eine...weiter
11.08.2017
Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn der Vermieter eine Einkünfteerzielungsabsicht verfolgt. In Fällen einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses muss diese Absicht vom Fiskus...weiter
01.08.2019
Für Arbeitnehmer kann es steuerlich sinnvoll sein, einen Raum ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses an ihren Arbeitgeber zu vermieten und diesen Raum dann wiederum selbst als Homeoffice für ihre Angestelltentätigkeit zu nutzen. Die Mietzahlungen des...weiter
30.10.2018
In der Praxis kann es steuerlich sinnvoll sein, dass ein Arbeitnehmer einen Raum seiner Wohnung bzw. seines Hauses an seinen Arbeitgeber vermietet und diesen Raum wiederum selbst als Homeoffice für seine Angestelltentätigkeit nutzt. Die Mietzahlungen...weiter
24.04.2016
Jedes Jahr trägt sich der ein oder andere sicherlich mit dem Gedanken, für den Urlaub gleich ein ganzes Ferienhaus zu kaufen, anstatt immer nur wochenweise eines zu mieten. Für den Rest der Zeit könnte man durch die Miete die Kosten decken....weiter
15.05.2008
Länger anhaltende Verluste werden unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Liebhaberei nicht mehr steuerlich anerkannt. Es werden private Motive für die Inkaufnahme der Verluste unterstellt. Streitig ist hierbei oft, wie lange die Verlustphase...weiter
18.03.2016
Schreibt ein Vermietungsobjekt rote Zahlen, ist der Vermieter naturgemäß daran interessiert, die Vermietungsverluste in seiner Einkommensteuererklärung abzusetzen, denn so mindert er in der Regel seine übrigen steuerpflichtigen Einkünfte und erzielt...weiter
27.11.2014
„Geteiltes Leid ist halbes Leid“ - nach dieser Devise machen Vermieter die Vermietungsverluste ihrer Immobilien in der Regel bereitwillig in ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Denn erkennt das Finanzamt die Einbußen steuerlich an, schmerzen sie...weiter
25.06.2018
Es kann vorkommen, dass das Finanzamt (FA) eine Tätigkeit, der Sie nachgehen, nicht als steuerlich relevant, sondern als Liebhaberei einstuft. Es geht dann davon aus, dass Sie diese Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Als ein Indiz dafür...weiter